... den Kollegen anschreiben, daß man hier einen Verdacht hat und fragen, ob der sich ausräumen läßt. Die Frage nach dem Honorar für das geistige Eigentum stellen, falls es keine Antwort gibt : die zuständige Architekten- oder Ingenieurkammer einschalten (bewirkt manchmal Wunder und manchmal garnichts) und notfalls Strafantrag zur Debatte stellen wegen Diebstahl geistigen Eigentums. Die "Erstäußerung" muß sich beweisen lassen, die "Zweitausgabe" entsprechend zeitlich dahinter. Gibt richtig Ärger aber manchmal muß auch Ärger sein.
Mir hat mal einer ein Stahldach, was wir extra demontierbar und versetzbar konstruiert hatten, mit meiner Statik auf seine Rechnung verkauft. Der Bauaufsicht war meine kopierte Unterschrift aufgefallen. Ich habe dann die drei Seiten Ergänzungsstatik für die neue Aufstellung gemacht und mein Stahldach nochmals abgerechnet, der "pfiffige Unternehmer" hat es ohne Widerrede bezahlt, um einer Anzeige zu entgehen ... mfg Schächer